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Hinweisgeberportal

Hinweisgeberschutzgesetz

Auf Grundlage der EU-Hinweisgeberrichtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes hat die Gemeinde Schermbeck eine interne Meldestelle eingerichtet.

Zweck ist ein besserer Schutz von Personen, die Hinweise auf Missstände in den Einrichtungen der Gemeinde Schermbeck geben.

Für die Gemeinde Schermbeck ist es von großer Bedeutung, dass Rechtsvorschriften eingehalten werden und um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir über Fehlverhalten Kenntnis erlangen.

Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, steht Ihnen der nebenstehende Meldeweg zur Verfügung.

Dieses Kontaktangebot ist nicht gedacht für allgemeine Hinweise oder Beschwerden.

https://schermbeck.vispato.com/

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